Steuerliche Absetzbarkeit von Coachings, Workshops und Seminaren

Angestellt Beschäftigte können Coachings / Workshops / Seminare als Werbungskosten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung in Abzug bringen, soweit diese Aufwendungen mit der Tätigkeit in Zusammenhang stehen und zur Sicherung der Einnahmen dienen (vgl. § 19 EStG i. V. m. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG).

Selbständige und Gewerbetreibende können Coachings / Workshops Coaching / Seminar in ihrer Gewinnermittlung als Betriebsausgabe ansetzen, soweit diese Aufwendungen betrieblich veranlasst sind (vgl. §§ 15, 18 EStG i. V. m. § 4 Abs. 4 EStG).